Beschwerdemanagement
Beschwerden konstruktiv meistern
Stornierungen müssen schriftlich durch den Kostenträger*in/Teilnehmer*in (bei Privatbuchung) erfolgen.
Auch bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Stornierung wird bei Fernbleiben 100 % der Gebühr fällig.
Wird spätestens zwei Wochen vor Lehrgangs-, bzw. Seminar-Beginn ein(e) Ersatz-Teilnehmer*in benannt, ist eine kostenlose Umbuchung möglich.
Kann ein/e Teilnehmer*in einzelne Tage nicht wahrnehmen, so besteht die Möglichkeit, diese in einem der weiteren angebotenen Lehrgänge nachzuholen. Alternativ können bis zu drei Fehltage mit einem umfassenden, die jeweiligen Fehlstunden dauernden, schriftlichen Arbeitsauftrag mit Praxisbezug in einem vereinbarten Zeitraum bearbeiten; pro „Umbuchungstag“ oder „Arbeitsauftrag“ wird eine Gebühr berechnet. Den aktuellen Preis erfragen Sie bitte im perspektive-Büro.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur mündlichen Abschluss-Prüfung im Falle von Fehlzeiten gefährdet ist. Als Fehlzeit gelten versäumte Weiterbildungsstunden, soweit sie 10 % der Unterrichtsstunden und der praktischen Weiterbildung überschreiten. (siehe § 67 AVPfleWoqG).
Teilnehmer*innen, die als Privatperson buchen und an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen/Lehrgängen teilnehmen, sind zu Folgendem berechtigt: Der/Die Teilnehmer*in hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, jedoch nur vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Vertragsabschluss. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und perspektive rechtzeitig zugestellt werden.
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